Verpackungsverordnung
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4101354) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de
Batterieverordnung
Nach der Batterieverordnung sind wir als Händler verpflichtet, Verbraucher
auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind nach der Batterieverordnung gesetzlich verpflichtet, Batterien und
Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer
Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort
zurückgeben.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem entsprechenden Zeichen nach
Anhang 1 Nr. 1 und 3 der Batterieverordnung, bestehend aus einer durchgestrichenen
Mülltonne sowie dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die
Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
